Beglaubigte Übersetzungen Russisch-Deutsch
Dolmetschen & Fachübersetzungen
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die russische Sprache in Heidelberg und deutschlandweit
Präzise. Verlässlich. Professionell.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung für eine Behörde, ein Standesamt, eine Universität oder einen anderen offiziellen Zweck?
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Russische an - sorgfältig, zuverlässig und professionell. Meine Leistungen stehen Ihnen in Heidelberg und im gesamten deutschsprachigen Raum zur Verfügung.
Ablauf Ihrer Bestellung
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Senden Sie mir Ihr Dokument als gut lesbaren Scan oder Foto per E-Mail oder über das Kontaktformular zu.
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Sie erhalten ein unverbindliches Angebot mit einem Festpreis und der voraussichtlichen Bearbeitungszeit.
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Wenn Sie mit dem Angebot einverstanden sind, bestätigen Sie den Auftrag und begleichen den vereinbarten Betrag. Nach Zahlungseingang beginne ich mit der Bearbeitung Ihrer Übersetzung.
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Die fertige beglaubigte Übersetzung wird Ihnen bequem per Post zugesandt. Alternativ ist nach vorheriger Terminvereinbarung eine persönliche Abholung in Heidelberg möglich.
Ihre Dokumente in professionellen Händen
Fundierte Ausbildung, langjährige Erfahrung und ein hoher Qualitätsanspruch bilden die Grundlage meiner Arbeit.
Häufig gestellte Fragen
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Die Bearbeitungszeit für beglaubigte Übersetzungen beträgt in der Regel 2–5 Werktage, abhängig von Umfang und Art des Dokuments.
Bei besonders dringenden Anfragen ist nach vorheriger Absprache auch eine Expressbearbeitung möglich.
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In vielen Fällen genügt zunächst ein gut lesbarer Scan oder ein Foto des vollständigen Dokuments. Ob das Original erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verwendungszweck ab.
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Ja. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die russische Sprache fertige ich beglaubigte Übersetzungen an, die bei Behörden und Institutionen in ganz Deutschland vorgelegt werden können.
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In bestimmten Fällen kann das Jobcenter die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung übernehmen. Klären Sie die Kostenübernahme bitte vor Auftragserteilung mit Ihrem zuständigen Jobcenter. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen gerne ein Angebot zur Vorlage beim Jobcenter.
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Eine Apostille kann ausschließlich von der zuständigen Behörde ausgestellt werden. Gerne übersetze ich jedoch Ihr Dokument einschließlich der dazugehörigen Apostille und beglaubige die Übersetzung.
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Ja! Der vertrauliche Umgang mit Ihren Dokumenten und persönlichen Daten hat für mich höchste Priorität. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO).
Ihre Daten und Dokumente werden nur im erforderlichen Umfang zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Durchführung Ihres Auftrags verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.
@schrade.translations
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